Freitag, 14. November 2008

Erntehelfer in Pilzzucht ausgebeutet

Erntehelfer werden leider nach wie vor ausgebeutet, auch wenn das natürlich nicht der Regelfall ist! Hier ist wieder ein negatives Beispiel aus der Augburger Allgemeinen Zeitung:

Sie schufteten im Akkord, ernteten Champignons und Egerlinge für 15 Cent pro Kilo. Doch die Leiharbeiter, die im Dutzend aus Polen zu einem Pilzzüchter im Raum Augsburg gekarrt wurden, hatten weder eine Arbeitserlaubnis noch waren sie zur Sozialversicherung angemeldet. Die illegalen Praktiken mit billigen Arbeitskräften, die im März 2007 bei einer Prüfung vom Zoll aufgedeckt wurden, beschäftigten jetzt die Justiz.

In zwei gleich gelagerten Verfahren vor Amtsrichterin Andrea Laser mussten sich zwei polnische Staatsbürger - ein 45 Jahre alter Mann und eine 35-jährige Frau - wegen Verstöße gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz verantworten. Beide waren Inhaber von Leiharbeitsfirmen und hatten über Jahre hinweg rund 100 Polen als Erntehelfer an die Pilzzucht vermittelt. Die Ausländer arbeiteten quasi als Scheinselbstständige auf eigene Rechnung.

Die beiden Angeklagten (Verteidiger: Moritz Bode) legten vor Gericht Geständnisse ab, beteuerten aber, sie hätten geglaubt, dass alle erforderlichen Genehmigungen von dem deutschen Pilzzüchter besorgt würden, was dieser ihnen versichert hätte. Das Gericht verurteilte die beiden Arbeitskräfteverleiher zu jeweils 20 Monaten Bewährungsstrafe. Außerdem müssen sie zusammen rund 21 000 Euro Geldauflage bezahlen.


Quelle: http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Lokales/Augsburg-Stadt/Lokalnachrichten/Artikel,-Illegale-Erntehelfer-in-Pilzzucht-_arid,1363899_regid,2_puid,2_pageid,4490.html

Dienstag, 11. November 2008

Bundesrat hat noch nicht abgestimmt

Anscheinend war die Tagesordnung überfüllt: Der Bundesrat hat auf seiner ersten Novembersitzung jedenfalls nicht über die Verlängerung der Arbeitserlaubnis für Saisonarbeiter von vier auf sechs Monate abgestimmt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Regelung trotzdem zum Januar in Kraft tritt. Auf der vorübergehenden Tagesordnung des Bundesrats für nächste Sitzung am 28.11 ist der TOP aber noch nicht eingetragen.

Mittwoch, 5. November 2008

Pressemitteilung des Bauernverband zur Verlängerung der Saisonarbeitszeit

Osteuropäische Saisonarbeitskräfte können 6 Monate beschäftigt werden
Die mögliche Beschäftigungsdauer von Saisonarbeitskräften aus bestimmten osteuro­päischen Ländern steigt von vier auf sechs Monate. Deutscher Bauernverband (DBV), Ge­samtverband der Deutschen land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände, Bundesrat, viele Landtags- und Bundestagsabgeordnete sowie betroffene Betriebe und berufsständische Organisationen haben sich seit einiger Zeit für eine Ausweitung auf neun Monate eingesetzt. Nachdem das Bundesministerium für Arbeit und Soziales seinen Widerstand nun teilweise aufgegeben hat, ist zumindest der Weg für eine Verlängerung der Beschäftigungsdauer auf sechs Monate frei. Die endgültige Zustimmung des Bundesrates steht noch aus. DBV und Gesamtverband begrüßen die Ausweitung, wenngleich eine Verlängerung auf neun Monate für viele Betriebe vorteilhafter gewesen wäre.

DBV und Gesamtverband weisen darauf hin, dass das Grundproblem für die Sonderkulturbe­triebe in Deutschland jedoch bestehen bleiben wird. Die Verfügbarkeit einer ausreichenden Anzahl geeigneter Saisonarbeitskräfte zu betriebswirtschaftlich vertretbaren Löhnen wird weiterhin nicht in dem Maße gegeben sein, wie die Betriebe es benötigen. Mittelfristig entscheidet die Rentabilität der Produktion über das Maß der Aufrechterhaltung des Sonderkulturanbaus in Deutschland, betonen die Verbände. Da die Lohnkosten in vielen Betrieben den größten Kostenfaktor darstellen, sind diese neben der Verfügbarkeit der Saisonarbeitskräfte entscheidend. Daher fordern DBV und Gesamtverband weiterhin den Abschluss bilateraler Verträge mit osteuropäischen Staaten außerhalb der Europäischen Union und die Umsetzung der allgemeinen Arbeitnehmerfreizügigkeit in Deutschland.