Mittwoch, 10. November 2010

Vermittlungsgutschein für Erntehelfer

Der Arbeitsmarkt in Deutschland boomt wieder. Ein beliebtes Mittel, um jetzt schnell einen neuen Job zu finden, ist der sogenante Vermittlungsgutschein. Dieser wird durch die Bundesagentur für Arbeit ausgegeben, und zwar an Arbeitssuchende, die bestimmte Bedingungen erfüllen. Haben diese ihren Vermittlungsgutschein erhalten, dürfen Sie damit einen privaten Arbeitsvermittler beauftragen, für sie eine neue Beschäftigung zu finden.

Das ist doppelt gut - nicht nur erhalten Sie eine professionelle Unterstützung, auch ist durch den Vermittlungsgutschein die Dienstleistung des Vermittlers schon abgeolten - es falllen keine weiteren Kosten an. Aber kann man auf diese Weise auch einen Job als Erntehelfer bekommen?

Grundsätzlich wird der Vermittlungsgutschein nur an den Vermittler ausgezahlt, wenn eine Beschäftigungsdauer von 6 Monaten erreich ist. Dann erhält er die volle Prämie, wobei eine erste Anzahlung bereits nach ein paar Wochen fällig wird. Private Personalvermittler werden deshalb versuchen, den Arbeitslosen in eine Beschäftigung zu vermitteln, die mindestens diese sechs Monate bestehen wird.

Das kann auch bei einer Arbeit als Erntehelfer möglich sein, da Landwirte oft Hilfe für die gesamte Saison benötigen, etwa von März bis Oktober. Wer aber nur an einer Mithilfe bei der Spargelernte o.ä. interessiert ist, für den kommt eine Vermittlung durch einen Arbeitsvermittler, der sich durch den Vermittlungsgutschein finanziert, praktisch nicht in Frage.

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